ABLAUF UND STRUKTUR EINER HEILPÄDAGOGISCHEN BEHANDLUNG
Häufigkeit und Dauer einer heilpädagogischen Behandlungseinheit werden von der überweisenden Stelle festgelegt. In der Regel findet die heilpädagogische Förderung 1-2mal wöchentlich für die Zeitdauer von 45 Minuten statt.
- Heilpädagogische Diagnostik/Prozessdiagnostik
- Erstellung eines Förderplans/Begleitkonzept
- Mitwirkung am Gesamtplan (§ 46 BSHG) bzw. Hilfeplan (SGB VIII § 36, s.a. SGB XI § 10)
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Methodische Planung und Durchführung von Begleitung und Förderung
- Elternarbeit/Elternbegleitung/Arbeit mit Angehörigen und Einrichtungen/Beratung
- Weiterentwickung von Konzepten und Konzeptionen
- Evaluation/Qualitätssicherung